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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragliche Beziehungen
TransEuroTours bietet dem jeweiligen Vertragspartner, der gegenüber dem Endverbraucher als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB auftritt, entweder einzelne Reiseleistungen oder ein Paket von Reiseleistungen an. Insoweit stellt TransEuroTours ausdrücklich klar, dass TransEuroTours selbst kein Reiseveranstalter ist, sondern im Verhältnis zu ihren Kunden und zu Dritten nur als Geschäftsbesorger anzusehen ist, der die Angebote einzelner Leistungsträger zu speziellen Arrangements zusammenfasst und an den jeweiligen Reiseveranstalter – im folgenden Vertragspartner genannt – weitervermittelt. 

§ 2 Zahlungen
Soweit keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden, wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn verlangt. Die Restsumme muss spätestens 10 Tage vor Reisebeginn auf unser Konto eingegangen sein, es sei denn die endgültige Durchführung der Reise steht bis dahin noch nicht fest.
a) Zahlungen sind an TransEuroTours zu leisten. 
b) Zahlungen können durch Überweisung oder per Scheck beglichen werden.

§ 3 Preise und Preisänderungen
Soweit nichts anderes angegeben wird, verstehen sich alle Preisangaben in den Angeboten und Auftragsbestätigungen pro Person, rein Netto in Euro. 

§ 4 Leistungsinhalt und Leistungsänderungen
Der vertraglich vereinbarte Leistungsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Ergänzungen, Veränderungen, Sonderwünsche und Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform. Abweichungen vom Leistungsinhalt sind zulässig, soweit sie nicht von TransEuroTours verschuldet, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Vertragsleistung nicht beeinträchtigen. 

§ 5 Mindestteilnehmerzahl
Wurde eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart, kann TransEuroTours den Vertrag kündigen, wenn diese nicht erreicht wird. 

§ 6 Kündigung / Rücktritt durch den Vertragspartner
Umbuchungen werden als Rücktritt, verbunden mit einer Neuanmeldung, behandelt. Ein Rücktritt/eine Kündigung des Vertrages ist jeder Zeit möglich und bedarf der Schriftform. Der Rücktritt/die Kündigung ist bis zu 40 Tagen vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Entschädigung/Aufwandspauschale möglich. Anderweitige Individual- vereinbarungen, die in der jeweiligen Buchungsbestätigung schriftlich fixiert sein müssen, haben Vorrang. 

Bei einem Gesamtrücktritt/einer Gesamtkündigung später als 25 Tage vor Reisebeginn ist eine Pauschalentschädigung in Höhe von 20 % des Auftragswertes, mindestens aber eine Pauschalentschädigung in Höhe von 100 Euro berechnet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Eine höhere Entschädigung ist nur dann zu zahlen, wenn TransEuroTours höhere Kosten durch Leerbettgebühren etc. entstanden sind - auch bei Nichteinhaltung der Teilnehmerzahl. Die Entschädigung ist in Höhe der nachgewiesenen Kosten zu entrichten. 

§ 7 Kündigung / Rücktritt durch TransEuroTours
Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der bestehenden Geschäftsbeziehung nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Sowohl TransEuroTours als auch der Vertragspartner können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt, insbesondere durch Krieg, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder grundlegende politische Veränderungen gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden können und diese Umstände bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. 

§ 8 Haftung
TransEuroTours haftet mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Vertragsausschreibung, für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte Vorbereitung des Arrangements und eine ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Vertrags­leistungen. Sollte die Leistung des Leistungsträgers mit Mängeln behaftet sein, ist TransEuroTours verpflichtet, im Rahmen des im kaufmännischen Geschäftsbetriebs zumutbaren auf die Leistungserbringer zur Mängelbeseitigung hinzuwirken. TransEuroTours ist berechtigt, bei unzumutbarer Kostenbelastung die Einwirkung auf den Leistungsträger von einer Kostenbeteiligung des Kunden bis zur Hälfte der entstehenden Kosten abhängig zu machen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln mit folgender Maßgabe: Die vertragliche Haftung von TransEuroTours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Arrangementpreis beschränkt, soweit der Schaden durch TransEuroTours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder TransEuroTours nur wegen eines Verschuldens eines Dritten, insbesondere eines Leistungsträgers haftet. Vertragliche Schadensersatzansprüche hat der Vertragspartner in entsprechender Anwendung von § 651g, innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Vertragsleistung gegenüber TransEuroTours schriftlich geltend zu machen. Aus Gründen der Beweissicherung wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich geltend zu machen. 

§ 9 Mitwirkungspflichten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, ihm zumutbare Schritte zu unternehmen, um bei auftretenden Leistungsstörungen für Abhilfe zu sorgen. Er hat die Pflicht, Mängel umgehend an TransEuroTours und den jeweiligen Leistungsträger zu melden, um eventuelle Schäden zu verhindern, zu mindern und eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Der Leistungsträger ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche im Namen von TransEuroTours anzuerkennen. Eine sofortige Anzeige der Mängel mit Abhilfeverlangen ist auch Voraussetzung für die Geltendmachung vertraglicher Gewährleistungs- und Schadensersatz­ansprüche. Abhilfe ist auch durch die Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung oder einer anderen als Ersatz akzeptierten Leistung möglich. 

§ 10 Pass, -Zoll, -Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass, -Zoll, -Devisen und Gesundheitsbestimmungen ist der Vertragspartner gegenüber dem Reisenden verantwortlich. TransEuroTours bemüht sich gemäß dem aktuellen Wissenstand in der Auftragsbestätigung bzw. in den ausgestellten Reiseunterlagen, um Informationen über die jeweiligen nationalen Bestimmungen, bezogen auf vertragsgemäß zu erbringende Leistungen. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen wird nicht übernommen. 

§ 11 Allgemeines
Maßgeblich ist der Sitz von TransEuroTours, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne von §§ 1 II, 2, und 5 HGB ist. Gerichtsstand ist daher Regensburg. Sofern sich nichts anderes aus der Auftragsbestätigung ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Irrtum und Änderungen vorbehalten. 

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bewirkt nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
TransEuroTours
Bergkirchlweg 23
93462 Lam
Tel. 0049 (0) 9943 / 13 56
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